Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Heuberge AG haben sich entschieden, für die kommende Wintersaison 2021/22 die Zertifikatspflicht für das gesamte Skigebiet, inklusive Restaurant- und Hotelbetrieb, einzuführen. Jeder, der Zutritt zum Skigebiet erlangen möchten, muss somit nachweisen können, dass er/sie geimpft, genesen oder getestet ist.
Im Gebiet der Heuberge sind nebst vielen Schlittlern, zahlreiche Schullager, Familien und Vereine zu Gast und die Beherbergung und Verpflegung der Mitarbeiter findet auf dem Berg statt. Im Unterschied zu den meisten Skigebieten geht der Betrieb nach Pistenschluss um 16:00 Uhr mit dem Fondueplausch und Übernachtungen von bis zu 270 Gästen mitten im Skigebiet weiter. Gemäß den Verantwortlichen sei das Zertifikat aktuell das beste Werkzeug, um Gästen und Mitarbeitenden einen möglichst guten Schutz vor Ansteckungen zu bieten und frühzeitig klare Verhältnisse zu schaffen.
Die Zertifikatspflicht gilt im gesamten Skigebiet, dem Schlittel- und Busbetrieb sowie in der Gastronomie und Hotellerie. Mitarbeitende, welche nicht geimpft sind, werden ausnahmslos an regelmäßigen Betriebstests teilnehmen. Auch die Schülerinnen und Schüler der zahlreichen Schullager werden sich vor den Lagern testen lassen. Über diese Maßnahmen wurden die Mitarbeitenden und Schulverantwortlichen bereits informiert.
Im Gegensatz zur vergangenen Wintersaison, stehen den Betrieben, mit der Impfung und Testmöglichkeiten, nun Mittel zur Verfügung, welche die Rückkehr zu einem regulären Betrieb mit normaler Auslastung voraussichtlich gewährleisten. Die Schließung des Betriebes während der Saison soll unbedingt vermieden werden. Gleichzeitig möchte man mit der Einführung des Zertifikats einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Schließlich sei es im Interesse aller Betriebe, erneute Schließungen und Restriktionen auf Grund eines überlasteten Gesundheitssystems zu vermeiden.
Da der Zubringer aller Gäste in die Heuberge fast ausschließlich über die Busse erfolgt, wird die Überprüfung auf Zertifikate nicht zu einer großen Mehrbelastung des Betriebes führen. Auf diese Weise entsteht auch für die Gäste kein zusätzlicher Aufwand. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage behalten sich die Verantwortlichen des Skigebiets vor, die Maßnahmen anzupassen.